Schauspiel-Requisite

Der Terminus „Requisit“ leitet sich von dem lateinischen Begriff „requisitum“ ab, was soviel bedeutet wie „erforderliches Ding“. Besser könnte diese Definition die wahre Bedeutung des Begriffes gar nicht treffen, denn erforderlich ist ein Requisit für das ganzheitliche Schauspiel-Spektakel in jeder Hinsicht. Genau genommen verstehen wir darunter einen beweglichen Gegenstand, der zur Ausstattung von Szenen, Aufzügen und Akten in Theater- und Schauspielaufführungen bzw. in Film- und Fernsehproduktionen dient und verwendet wird.

Im Rahmen einer Theater- und Schauspielaufführung bilden Requisiten jeglicher Art gemeinsam mit Kostüm, Bühnenbild, Maske, Beleuchtung und Ton die eigentliche Ausstattung, die nötig ist, um ein Schauspiel aufzuführen. Dabei können sie eine so große Wichtigkeit einnehmen, die im Verlauf der ganzheitlichen Handlung eine herausragende Bedeutung einnimmt. In manchen Fällen stellen Requisiten sogar die eigentliche „Titelfigur“ bzw. den Protagonisten dar. Beispiele hierfür wären die Werke „Der zerbrochene Krug“, „Die Zauberflöte“ und „Schindlers Liste“.

In allgemeiner Hinsicht wird ein Requisit im Rahmen eines Theaters oder eines Schauspielsets als Möbelstück angesehen. Kostüme bzw. Schmuck können nur dann als wahre Requisiten bezeichnet werden, sofern sie nicht am Körper eines Schauspielers getragen werden. Auch Blumen stellen immer häufiger Requisiten dar; hierzu wird oftmals ein Floristikbedarf engagiert, der sich um die allgemeine floristische Gestaltung des Schauspielplatzes kümmert. Möchte man eine Szene in einem Garten drehen, so wird die floristische „Landschaft“ in machen Fällen mit Kunstblumen aufgewertet und damit optisch verschönert. Gartenfiguren, ein kleiner Brunnen mit einer schmalen romantischen Brücke oder ein malerischer Teich bilden oftmals das sogenannte I-Tüpfelchen einer solchen Kulisse.

Heutzutage ist die Requisitenabteilung ebenfalls für pyrotechnische Effekte verantwortlich. Dabei werden optische Effekte wie beispielsweise Schnee und Nebel erzeugt. Darüber hinaus können Fahrräder, Koffer, Taschen, Bettwäsche, Uhren, Lebensmittel, Fotos, Möbel, Pflanzen und Tiere ebenfalls in das Repertoire der Requisiten gezählt werden.

Die generelle Aufgabe und Zuständigkeit, sich um die Requisiten zu kümmern, obliegt dem sogenannten Requisiteur. Dieser ist genau genommen dafür verantwortlich, die jeweiligen benötigten Requisiten herzustellen, diese zeitnah zu besorgen und sie infolgedessen für die Aufführung zur Vorstellung einzurichten. Aufbewahrt werden die Requisiten in der Requisitenkammer.

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